Aktuelle Information zur Ersatzversorgung und den Endabrechnungen

07.05.2022
  • Das bereits vor Insolvenzeröffnung eingeleitete Ersatzversorgungsverfahren gemäß § 77a ElWOG 2010 konnte bereits abgeschlossen werden. Sie sollten zwischenzeitlich auch schon eine Information Ihres neuen Lieferanten zu den Modalitäten der Vertragsübernahme erhalten haben bzw in Kürze erhalten. 
  • Infolge der Wirksamkeit der Ersatzversorgung endete auch Ihr Stromlieferungsvertrag zu McStrom. McStrom ist darum bemüht, die Verträge mit den Kunden rasch endabzurechnen. Aufgrund des Umfanges (rd 11.000 Kunden) kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Wir sind aber zuversichtlich, dass die Abrechnung in 3-4 Monaten abgeschlossen sein wird. 
  • Allfällige Insolvenzforderungen aus Abrechnungsguthaben wären beim Insolvenzgericht anzumelden. Der Ablauf der in den Edikten genannten Anmeldefrist ist dabei unschädlich. Mit dem Insolvenzgericht wurde bereits vereinbart, dass im Oktober 2022 eine besondere Prüfungstagsatzung anberaumt wird, im Rahmen derer auch nachträgliche Insolvenzforderungen aus Kundenguthaben geprüft werden können. Die Anmeldung ist also jedenfalls noch rechtzeitig, wenn diese  bis zur besonderen Prüfungstagsatzung im Oktober 2022 erfolgt. Die Insolvenzverwaltung verzichtet insoweit auf eine gesonderte Entlohnung, so dass den Kunden auch kein Kostennachteil entsteht.
  • Wir erlauben uns anzuregen, dass Sie zur Anmeldung allfälliger Insolvenzforderungen einen der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände beauftragen. Die Gläubigerschutzverbände werden von der Insolvenzverwaltung über den Stand des Verfahrens und die Quotenaussichten informiert. Diese können Ihnen daher kompetent Auskunft über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit von Anmeldungen geben.    
  • Für allfällige Rückfragen zu den Endabrechnungen steht Ihnen das Abwicklungsteam der McStrom gerne zur Verfügung (Kontakt siehe unten). 

Dr. Alexander Isola / Mag. Stefan Weileder / Dr. David Seidl 

als Masseverwalter

Kundeninformationen zur Insolvenz der McStrom

31.03.2022

Information für Kunden

  • Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz hat am 29.03.2022 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der McStrom GmbH eröffnet.
  • Ihre Stromlieferungen sind trotz des Insolvenzverfahrens nicht gefährdet.
  • Im Rahmen eines sog. Ersatzversorgungsverfahrens nach § 77a ElWOG 2010 werden Ihre Stromverträge per Losverfahren einem neuen Lieferanten zugewiesen. Der neue Lieferant wird Sie dann umgehend darüber informieren, dass er Ihre Stromversorgung übernommen hat. 
  • Sie haben nach erfolgter Übernahme die Möglichkeit, den Vertrag zum neuen Lieferanten unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zu kündigen (§ 77a Abs 8 ElWOG 2010).
  • Bis zur Übernahme Ihres Vertrages durch den neuen Lieferanten ist Ihr Vertrag zur McStrom aufrecht und das Entgelt für die Stromlieferung folglich auch an die McStrom zu bezahlen. 
  • Für allfällige Rückfragen zu Abrechnungen, Wechselwünschen udgl steht Ihnen das Abwicklungsteam der McStrom gerne zur Verfügung (Kontakt siehe unten). 

Dr. Alexander Isola / Mag. Stefan Weileder / Dr. David Seidl 

als Masseverwalter