- Das bereits vor Insolvenzeröffnung eingeleitete Ersatzversorgungsverfahren gemäß § 77a ElWOG 2010 konnte bereits abgeschlossen werden. Sie sollten zwischenzeitlich auch schon eine Information Ihres neuen Lieferanten zu den Modalitäten der Vertragsübernahme erhalten haben bzw in Kürze erhalten.
- Infolge der Wirksamkeit der Ersatzversorgung endete auch Ihr Stromlieferungsvertrag zu McStrom. McStrom ist darum bemüht, die Verträge mit den Kunden rasch endabzurechnen. Aufgrund des Umfanges (rd 11.000 Kunden) kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Wir sind aber zuversichtlich, dass die Abrechnung in 3-4 Monaten abgeschlossen sein wird.
- Allfällige Insolvenzforderungen aus Abrechnungsguthaben wären beim Insolvenzgericht anzumelden. Der Ablauf der in den Edikten genannten Anmeldefrist ist dabei unschädlich. Mit dem Insolvenzgericht wurde bereits vereinbart, dass im Oktober 2022 eine besondere Prüfungstagsatzung anberaumt wird, im Rahmen derer auch nachträgliche Insolvenzforderungen aus Kundenguthaben geprüft werden können. Die Anmeldung ist also jedenfalls noch rechtzeitig, wenn diese bis zur besonderen Prüfungstagsatzung im Oktober 2022 erfolgt. Die Insolvenzverwaltung verzichtet insoweit auf eine gesonderte Entlohnung, so dass den Kunden auch kein Kostennachteil entsteht.
- Wir erlauben uns anzuregen, dass Sie zur Anmeldung allfälliger Insolvenzforderungen einen der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände beauftragen. Die Gläubigerschutzverbände werden von der Insolvenzverwaltung über den Stand des Verfahrens und die Quotenaussichten informiert. Diese können Ihnen daher kompetent Auskunft über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit von Anmeldungen geben.
- Für allfällige Rückfragen zu den Endabrechnungen steht Ihnen das Abwicklungsteam der McStrom gerne zur Verfügung (Kontakt siehe unten).
Dr. Alexander Isola / Mag. Stefan Weileder / Dr. David Seidl
als Masseverwalter